§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen Huether & Partner Real Estate (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob diese Verbraucher oder Unternehmer sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sämtliche geschlechtsbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 2 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
(1) Vertragsgegenstand ist der Nachweis oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien (Kauf, Miete, Pacht, Erbbaurechte oder ähnliche Rechte).
(2) Ein Maklervertrag kommt auch ohne Schriftform zustande, etwa durch mündliche Absprache oder konkludentes Verhalten (z. B. Anforderung eines Exposés, Vereinbarung eines Besichtigungstermins).
(3) Ein Hauptvertrag ist jeder Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstige Überlassungsvertrag über Immobilien oder entsprechende Rechte.
§ 3 Pflichten des Maklers
(1) Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen.
(2) Der Makler ist nicht verpflichtet, die Bonität der vermittelten Vertragspartei zu überprüfen, es sei denn, ihm liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit vor.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Maklertätigkeit relevanten Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Er ist verpflichtet, dem Makler den Abschluss eines Hauptvertrags unverzüglich mitzuteilen und auf Anforderung eine vollständige Abschrift zur Verfügung zu stellen.
(3) Vor Abschluss eines Hauptvertrags muss der Auftraggeber beim Makler erfragen, ob dessen Tätigkeit provisionsauslösend war.
(4) Eine Weitergabe von Informationen, insbesondere Exposés oder Objektangaben, an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und kommt es zum Vertragsabschluss, ist er zur Zahlung der vollen vereinbarten Provision verpflichtet.
§ 5 Provision / Fälligkeit
1. Die Provision richtet sich nach dem im Maklervertrag oder Exposé vereinbarten Satz.
2. Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrags, der auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist – auch dann, wenn der Vertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags zustande kommt.
3. Die Provision ist zudem fällig und verdient, sobald der Makler einen ernsthaften Kaufinteressenten nachgewiesen hat und Käufer sowie Eigentümer einem ausgehandelten Kaufpreis durch Mitwirkung des Maklers beidseitig zugestimmt haben, sodass im Anschluss ein Kaufoptionsvertrag („Contrato de Arras“) erstellt werden kann – spätestens jedoch mit der Erstellung des notariellen Kaufvertrages.
4. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag später aufgehoben oder rückabgewickelt wird oder der vereinbarte Kaufpreis nachträglich reduziert wird.
5. Provisionspflichtig sind auch wirtschaftlich gleichwertige Verträge, insbesondere:
• der Verkauf von Gesellschaftsanteilen, wenn auf diesem Wege das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie übertragen wird,
• die Bestellung oder Übertragung von Erbbaurechten,
• Teilverkäufe oder vergleichbare Rechtsgeschäfte mit wirtschaftlich identischem Erfolg.
§ 6 Haftung
(1) Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Objektangaben, da diese vom Eigentümer oder Dritten stammen.
(2) Die Haftung des Maklers ist – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Makler nur für Schäden, die typisch und vorhersehbar sind.
(4) Eine Wertermittlung durch den Makler stellt keine Verkehrswertgutachten dar, sondern eine unverbindliche Preisindikation auf Basis vorliegender Daten.
§ 7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der jeweils geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung des Maklers. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der Abwicklung des Maklervertrags und der damit verbundenen Kommunikation.
§ 8 Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des Gesetzes haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Details hierzu, einschließlich Muster-Widerrufsformular und Fristen, ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ausgehändigt wird.
§ 9 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern gesetzlich zulässig, Palma de Mallorca (Spanien).
(2) Es gilt ausschließlich spanisches Recht unter Ausschluss internationaler Privatrechtsnormen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige gesetzliche Vorschrift, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Huether & Partner Real Estate
Mallorca, Januar 2023
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