Der Reservierungs- und Optionsvertrag
Ein Reservierungsvertrag oder Optionsvertrag (Contrato de arras) kann auf Mallorca bei einem konkreten Kaufinteresse abgeschlossen werden.
Beide Parteien sorgen so gegenseitig für die nötige Sicherheit, dass die Immobilie durch den Verkäufer nicht anderweitig verkauft wird und der Käufer seine Kaufabsicht durch eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises bestätigt.
Der notarielle Kaufvertrag – Die Escritura
Ohne einen notariellen Kaufvertrag darf der Käufer einer Immobilie nicht als neuer Eigentümer ins spanische Grundbuch eingetragen werden.
Nach spanischem Recht ist die Unterschrift eines Notars erforderlich, damit ein Vertrag als öffentliche Urkunde betrachtet wird, die dann in das Register eingetragen werden kann
Walter Hüther

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Walter Hüther ist ein renommierter Immobilienexperte an der Ostküste Mallorcas. Walter, der ursprünglich aus Deutschland kommt, hat sich 2014 zusammen mit seiner Frau Nadia den Traum einer eigenen Immobilienfirma auf Mallorca erfüllt: Gemeinsam gründete das Ehepaar das Maklerbüro Huether & Partner, das sich dank Walters Fachkenntnissen sowie einer innovativen und europaweiten Marketing- und Vertriebsstrategie schnell zu einem bedeutenden Namen in der Branche entwickelte. Die Immobilienobjekte werden etwa 40 bedeutenden Internetportalen der gesamten EU gelistet, wodurch das Objekt eine wesentliche höhere Sichtbarkeit erfährt. Walters Ansatz ist zudem von Engagement, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein geprägt, weshalb sowohl Käufer als auch Verkäufer aus Mallorca und ebenso aus Deutschland auf den Immobilienspezialisten vertrauen.
