IMMOBILIENVERKAUF MALLORCA
Sie überlegen, Ihre Immobilie auf Mallorca zu verkaufen?
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Als Immobilienmakler vor Ort wissen wir, was es beim Immobilienverkauf zu beachten gilt:
Ein nicht unwichtiger Punkt hierbei sind die Steuern!
Beim Immobilienverkauf auf Mallorca fallen in der Regel zwei Arten von Steuern an:
Die Wertzuwachssteuer und die staatliche Gewinnsteuer
Die staatliche Gewinnsteuer wird auf die Differenz zwischen dem einstigen Kaufpreis und dem aktuellen Verkaufspreis angewendet.
Bei der Besteuerung wird aber zwischen Resident und Nicht-Resident unterschieden.
Nicht-Resident
1. Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)
Durch diese Steuer wird der fiktive Wertzuwachs städtischen Grund-und Bodens besteuert. Sie richtet sich nach dem Katasterwert während des Besitzzeitraumes.
2. Gewinnsteuer
Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf ist mit19% zu versteuern.
Sobald der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist, werden bereits 3% vom Kaufpreis einbehalten.
Diese Vorsteuer („Retención“) hat der Käufer innerhalb von 30 Tagen im Namen des nicht in Spanien ansässigen Verkäufers bei der spanischen Finanzbehörde einzuzahlen.
Resident
1. Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)
Durch diese Steuer wird der fiktive Wertzuwachs städtischen Grund-und Bodens besteuert. Sie richtet sich nach dem Katasterwert während des Besitzzeitraumes.
2. Gewinnsteuer
Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf wird progressiv versteuert
bis 6.000€ -> 19%
ab 6.000 € bis 24.000€ -> 21%
ab 24.000 € maximale Steuer auf den restlichen Gewinn -> 23%.
Residenten sind nur von der Steuer befreit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz verkaufen
und einen neuen Hauptwohnsitz erwerben. Sie können innerhalb von zwei Jahren vor und nach dem Verkauf von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit werden. (Nur Hauptwohnsitz, nicht Zweitwohnsitz).
Hinweis:
Jeder Immobilienverkäufer ist verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten nach dem notariellen Verkaufstermin eine Gewinnsteuererklärung abzugeben.
Bei Residenten erfolgt die Besteuerung des Gewinns in der Einkommensteuererklärung
des Jahres des Verkaufs, die bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise, wenn die Verkäufer 65 Jahre alt oder älter sind) kann der Veräußerungsgewinn geschmälert werden.
Walter Hüther
+34 971 834007
Walter Hüther ist ein renommierter Immobilienexperte an der Ostküste Mallorcas. Walter, der ursprünglich aus Deutschland kommt, hat sich 2014 zusammen mit seiner Frau Nadia den Traum einer eigenen Immobilienfirma auf Mallorca erfüllt: Gemeinsam gründete das Ehepaar das Maklerbüro Huether & Partner, das sich dank Walters Fachkenntnissen sowie einer innovativen und europaweiten Marketing- und Vertriebsstrategie schnell zu einem bedeutenden Namen in der Branche entwickelte. Die Immobilienobjekte werden etwa 40 bedeutenden Internetportalen der gesamten EU gelistet, wodurch das Objekt eine wesentliche höhere Sichtbarkeit erfährt. Walters Ansatz ist zudem von Engagement, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein geprägt, weshalb sowohl Käufer als auch Verkäufer aus Mallorca und ebenso aus Deutschland auf den Immobilienspezialisten vertrauen.