Warum Sie Ihre Immobilie mit HUETHER & PARTNER verkaufen sollten
Dass Spanien – vor allem aber Mallorca für deutschsprachige Kunden ein beliebtes Ziel ist, ist
IMMOBILIENVERKAUF MALLORCA
Sie überlegen, Ihre Immobilie auf Mallorca zu verkaufen?
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Als Immobilienmakler vor Ort wissen wir, was es beim Immobilienverkauf zu beachten gilt:
Ein nicht unwichtiger Punkt hierbei sind die Steuern!
Beim Immobilienverkauf auf Mallorca fallen in der Regel zwei Arten von Steuern an:
Die Wertzuwachssteuer und die staatliche Gewinnsteuer
Die staatliche Gewinnsteuer wird auf die Differenz zwischen dem einstigen Kaufpreis und dem aktuellen Verkaufspreis angewendet.
Bei der Besteuerung wird aber zwischen Resident und Nicht-Resident unterschieden.
1. Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)
Durch diese Steuer wird der fiktive Wertzuwachs städtischen Grund-und Bodens besteuert. Sie richtet sich nach dem Katasterwert während des Besitzzeitraumes.
2. Gewinnsteuer
Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf ist mit19% zu versteuern.
Sobald der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist, werden bereits 3% vom Kaufpreis einbehalten.
Diese Vorsteuer („Retención“) hat der Käufer innerhalb von 30 Tagen im Namen des nicht in Spanien ansässigen Verkäufers bei der spanischen Finanzbehörde einzuzahlen.
1. Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)
Durch diese Steuer wird der fiktive Wertzuwachs städtischen Grund-und Bodens besteuert. Sie richtet sich nach dem Katasterwert während des Besitzzeitraumes.
2. Gewinnsteuer
Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf wird progressiv versteuert
bis 6.000€ -> 19%
ab 6.000 € bis 24.000€ -> 21%
ab 24.000 € maximale Steuer auf den restlichen Gewinn -> 23%.
Residenten sind nur von der Steuer befreit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz verkaufen
und einen neuen Hauptwohnsitz erwerben. Sie können innerhalb von zwei Jahren vor und nach dem Verkauf von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit werden. (Nur Hauptwohnsitz, nicht Zweitwohnsitz).
Hinweis:
Jeder Immobilienverkäufer ist verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten nach dem notariellen Verkaufstermin eine Gewinnsteuererklärung abzugeben.
Bei Residenten erfolgt die Besteuerung des Gewinns in der Einkommensteuererklärung
des Jahres des Verkaufs, die bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise, wenn die Verkäufer 65 Jahre alt oder älter sind) kann der Veräußerungsgewinn geschmälert werden.
Dass Spanien – vor allem aber Mallorca für deutschsprachige Kunden ein beliebtes Ziel ist, ist
Der Verkäufer muss zum Notartermin folgende Unterlagen mitbringen: * Ausweisdokument* die eigene Escritura* die letzte
Wir haben einen Bericht von Comprarcasa und des INE erhalten, die die Verkäufe im Jahre
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